Zu den ersten Morden kam es schon am Tag nach der Übernahme des Häftlingslagers durch die SS: Vier Mitglieder des kommunistischen Jugendverbandes - es handelt sich um Dr. Rudolf Benario, Ernst Goldmann, Athur Kahn und Erwin Kahn - fallen Himmlers Handlangern zum Opfer. Mit schwersten Verletzungen wird Erwin Kahn in die Chirurgische Klinik nach München eingeliefert. Dort kann er noch Angaben über den heimtückischen Mord an seinen Genossen machen. Dann stirbt auch er.
Der bayerische KPD-Reichstagsabgeordnete Hans Beimler weiß, daß ihm hier in der KL-Haft ein ähnlich scheußliches Ende sicher ist. Mit dem Mut des Todgeweihten nimmt er in der Nacht vom 8. Mai 1933 das Wagnis der Flucht auf sich und entkommt aus dem Bunker (Lagergefängnis im KL) in die Freiheit. Sein dokumentarischer Erlebnisbericht mit dem Titel "Im Mörderlager Dachau", in der UdSSR veröffentlicht und von der Auslandspresse nachgedruckt, durchbricht die Mauer des Schweigens.
Im Laufe des Jahres 1933 werden weitere Häftlinge in Dachau ermordet. "Auf der Flucht erschossen", "Selbstmord" ist die stereotype Angabe der SS über den Tod. Doch noch ist die Justiz im Freistaat nicht gleichgeschaltet. Im Mai 1933 beginnt die Staatsanwaltschaft beim Landgericht München II wegen Mordverdachtes gegen die SS-Wachmannschaften zu ermitteln. An Ort und Stelle stellen Oberstaatsanwalt Carl Wintersberger, sein engster Mitarbeiter, der I. Staatsanwalt Josef Hartinger, und der Landgerichtsarzt Dr. Flamm Untersuchungen an und vernehmen verdächtige SS-Posten.
Besonders Hartinger macht der SS das Leben schwer. Er
erhebt am 1. Juni 1933 öffentliche Klage gegen den Lagerkommandanten
Hilmar Wäckerle "wegen Verbrechens der Körperverletzung
mit Todesfolge". Sein mutiger Einsatz bewirkt, daß
sich das bayerische Kabinett unter Ministerpräsident Siebert
mit den Mordfällen in Dachau beschäftigen und Himmler
den Kommandanten Wäckerle fallenlassen muß. In letzter
Konsequenz bewirkt der Einsatz der Staatsanwälte indes keine
Verbesserung für die Häftlinge. Wintersberger beantragt
zwar noch vergeblich Haftbefehle gegen Wäckerle und dessen
Nachfolger Theodor Eicke, wenig später jedoch wird er nach
Bamberg versetzt, und sein Nachfolger schlägt, nachdem auch
Josef Hartinger versetzt worden ist, auf Betreiben der SS und
des bayerischen Innenministers Wagner das Verfahren nieder.
Nach Hilmar Wäckerles Ablösung übernimmt Theodor Eicke die Lagerleitung. Der gebürtige Elsaß-Lothringer im Rang eines SS-Oberführers (entspricht dem Wehrmachtsrang eines Oberst) baut den bisher willkürlichen Terror zum System aus. Eicke schafft in Dachau das Modell für alle späteren Konzentrationslager. Am 1. Oktober 1933 führt er zwei Vorschriften ein: die "Disziplinar- und Strafordnung für das Gefangenenlager" und die "Dienstvorschriften für die Begleitpersonen und Gefangenenbewachung".
Wie frühere "Sonderbestimmungen" sieht
Eickes Papier die Todesstrafe vor, denn die "Paragraphen
11 und 12 legen fest, daß derjenige Häftling, der 'zum
Zwecke der Aufwiegelung` politisiert oder sich mit anderen zusammenfindet,
gegnerische 'Greuelpropaganda` weitergibt o. ä., 'kraft revolutionären
Rechts als Aufwiegler gehängt` wird; daß derjenige,
welcher 'einen Posten tätlich angreift`, den 'Gehorsam (...)
verweigert` oder Meuterei in irgendeiner Form betreibt, 'als Meuterer
auf der Stelle erschossen oder nachträglich gehängt`
wird." Vorsätzliche Sabotage wird ebenfalls durch das
vom Kommandanten ernannte "Lagergericht" mit der Todesstrafe
bedroht.
Als vergleichsweise mildere Strafen sieht Eicke "harte körperliche oder besonders schmutzige Arbeit (...) unter besonderer Aufsicht", ferner als Nebenstrafen "Strafexerzieren, Prügelstrafe, Postsperre, Kostentzug, hartes Lager, Pfahlbinden, Verweise und Verwarnungen" vor. Mit 14 Tagen strengem Arrest und mit 50 Stockhieben wird da zum Beispiel bedacht, "wer in Briefen abfällige Bemerkungen über nationalsozialistische Führer, über Staat und Regierung, Behörden und Einrichtungen zum Ausdruck bringt".
Im KL Dachau büßt der eingelieferte Schutzhäftling alle Rechte auf ein würdiges Leben ein. Der Mensch wird zur Nummer. Er hat keinen Namen mehr, verliert in den Augen seiner Bewacher Ansehen und Ehre. Um die Gefangenen körperlich und seelisch zu zermürben, bedient sich die SS preußischen Drills. Pedantische Ordnung hat in den Spinden zu herrschen. Jede Beanstandung zieht unweigerlich drakonische Strafen nach sich. Für die Häftlinge besteht Arbeitszwang. Dienst in der Lagerküche oder in der Kiesgrube - das kann eine Frage von Leben und Tod sein. Zur Tortur wird der Zählappell, das stundenlange Stehen nach der Arbeit bei Wind und Wetter. Auch ist der Hunger für die SS ein willkommenes Werkzeug zur Unterdrückung der ihr ausgelieferten Menschen.
Eickes Dienstvorschrift für die Lager-SS verfolgt
hingegen den Zweck, dem Terrorapparat eine tödliche Perfektion
zu geben. Absoluter Gehorsam und bedingungslose Unterordnung sollen
den einzelnen SS-Posten zum Rädchen in den Todesfabriken
des Reiches machen. In diesem Sinne heißt es: "Lächerlich
und unsoldatisch benimmt sich ein Posten, der dem fallenden Regen
ausweicht.(...) Der SS-Mann hat Stolz und Würde zu zeigen.
(...) Erniedrigend ist es für einen Totenkopfträger,
der sich von Bolschewiken und Bonzen zum Botengänger machen
läßt." Andererseits will Eicke seinen jungen SS-Männern
ein durch nichts zu brechendes Elitebewußtsein geben, und
so gebärden sich noch halbwüchsige Bauernburschen zum
Leidwesen der Häftlinge in Dachau als "Herrenmenschen".
Widerstand in jeglicher Form wird "unter Anwendung der Schußwaffe"
rigoros gebrochen, und versucht ein Häftling zu fliehen,
so ist ohne Anruf auf ihn zu schießen.
Nachdem Eicke am 4. Juli 1934 von Himmler als Dank für die Ermordung von SA-Stabschef Ernst Röhm zum Inspekteur der Konzentrationslager im ganzen Reich ernannt worden ist, erhalten seine Vorschriften in allen Konzentrationslagern, auch jenen, die das Reich noch errichten sollte, ihre mörderische Geltung. Im Herbst 1934 bekommt Eicke zudem die Befugnis, ihm persönlich unterstellte Wachtruppen aufzubauen. Entsprechend dem Abzeichen auf dem Kragenspiegel der Dachauer Wachmannschaften werden sie von 1936 an als "SS-Totenkopfverbände" bezeichnet.
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